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Arzneimittelgabe und Venenpunktion bei Kindern

Die Verabreichung von Arzneimitteln der Arzneimittellisten 1 und 2 und die Venenpunktion sind prinzipiell für alle Altersgruppen vorgesehen.

Wie bei jeder Maßnahme ist eine individuelle Risiko-Nutzen-Abwägung vor dem Setzen einer Maßnahme durchzuführen. Insbesondere bei der Venenpunktion ist der Grundsatz, dass im Mittelpunkt unserer Arbeit das Wohl der Patientin/des Patienten steht, zu beachten. Besteht aus Sicht der Notfallsanitäterin/des Notfallsanitäters keine Erfolgschance, oder ist durch die Schmerzen und den Stress von einer Verschlechterung des Patient*innenzustandes auszugehen, so ist die Venenpunktion zu unterlassen! 

Wir sind bemüht, Arzneimitteldosierungen vorrangig in Relation zum Körpergewicht anzugeben. Aufgrund unterschiedlicher Angaben der Hersteller ist dies aber nicht immer möglich. 

Das Alter und das Körpergewicht sind wann immer möglich in der Anamnese zu erheben. Nur wenn es keine Angaben gibt, soll auf die unten angeführte Formel zurückgegriffen werden. 

Gibt es keine näheren Angaben zu Alter und Körpergewicht, gilt die allgemeine Aussage analog zu internationalen Richtlinien, dass als „Kinder“ Personen ab dem Verlassen des Kreißsaales bei der Geburt bis zum Eintritt der Pubertät gelten. Ebenfalls analog zu international üblichen Bezeichnungen sind Altersangaben in vollendeten Lebensjahren „vLJ“ angeführt.

Formeln zur Gewichtsberechnung (AHA/APLS)

Nur anwenden, wenn das Körpergewicht nicht in der Anamnese erhoben werden kann!

Kleinkinder bis zum 1. vLJ   

(Alter in Monaten + 9) / 2 = Körpergewicht in kg

Beispiel 8 Monate: 8+9=17 -> 17/2 = 8,5 kg

Kinder vom 1. - 5. vLJ

(Alter in Jahren + 5) * 2 = Körpergewicht in kg

Beispiel 3 Jahre: 3+5=8 -> 8*2=16 kg

Kinder vom 5. – 14. vLJ

(Alter in Jahren) * 4 = Körpergewicht in kg

Beispiel 12 Jahre: 12*4=48 kg