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Hinweise zur Anwendung der Algorithmen

Gesetzlich verbindlich im Sinne der §§ 10 und 11 SanG ist die Arzneimittelliste.

Zur Unterstützung im Einsatzfall wurden zusätzlich Algorithmen entwickelt. Die Algorithmen sind immer mit den gesamten  in der Aus- und Fortbildung erworbenen Kenntnissen zu interpretieren und dürfen nicht isoliert betrachtet werden. Die angeführten Symptomatiken sollen im Notfall rasch die wichtigsten erkennbaren Zeichen zusammenfassen. Nicht alle angeführten Punkte müssen erfüllt sein.

Vorangehende Verständigung des Notarztes bei Notfallkompetenzanwendung gem. SanG § 11 Abs. 3 Z 3 

Die vom Gesetz in § 11 (1) SanG geforderte Verständigung des Notarztes ist von der Anforderung eines Notarztmittels zu unterscheiden. Die Verständigung ist jedenfalls gewährleistet, wenn zum Einsatz ein Notarztmittel primär von der Leitstelle entsendet wurde oder von der medizinisch verantwortlichen Einsatzkraft (z.B. NKV) nachalarmiert wurde. In diesem Fall ist vor der Notfallkompetenzanwendung keine Kontaktaufnahme mit dem anfahrenden Notarztmittel oder der Leitstelle erforderlich. Die Verständigung des Notarztes kann seit Dezember 2022 rechtssicher und korrekt dokumentiert über das Betätigen einer Schaltfläche in LeoDok und/oder ESApp erfolgen. Die Betätigung löst eine Nachricht an den ärztlichen Leiter Rettungsdienst (ÄLRD) aus. Die Beiziehung eines Telenotarztes / einer Telenotärztin (TNA) kann ebenso als Verständigung des Notarztes iSd SanG betrachtet werden. 

Zusammenfassend stehen im Roten Kreuz Niederösterreich folgende vier Möglichkeiten der Verständigung des Notarztes bei Notfallkompetenzanwendung zur Verfügung:

  • Ein Notarztmittel wird bei der initialen Einsatzalarmierung als Ressource entsendet
  • Ein Notarztmittel wird im Verlauf der Behandlung nachgefordert
  • Die Verständigung im digitalen Dokumentationssystem LeoDok des Leitstellenbetreibers Notruf NÖ GmbH
  • Durch Beiziehung eines Telenotarztes / einer Telenotärztin 

Ob ein Notarztmittel angefordert wird, hängt vom Patient:innenzustand ab, nicht von einer Notfallkompetenzanwendung.

Beispiele: rechtssichere Notfallkompetenzanwendung

Fall 1: RTW trifft ein, Patient:in ist kritisch, NEF/NAH befindet sich auf Anfahrt  → wenn erforderlich Notfallkompetenzen anwenden, keine Verständigung oder Kontaktaufnahme erforderlich

Fall 2: RTW trifft ein, Patient:in ist kritisch, es ist kein Notarztmittel alarmiert → Notarztmittel nachfordern über die Leitstelle, wenn erforderlich Notfallkompetenzen anwenden  

Fall 3: RTW trifft ein, Patient:in ist potenziell kritisch, eine ärztliche Beratung wird vom RTW-Team für sinnvoll eingeschätzt  → TNA hinzuziehen und weitere Schritte mit TNA besprechen. Eine Anwendung von Notfallkompetenzen ist möglich, weil die Verständigung durch den/die TNA entgegengenommen werden kann.  

Fall 4: RTW trifft ein, Patient:in ist kritisch, es ist kein Notarztmittel alarmiert, aber es ist anzunehmen, dass eine Notfallkompetenzanwendung alleine das Wohl der Patientin/des Patienten sicherstellt (zB Hypoglykämie bei offensichtlich guten Venenverhältnissen).  → Verständigungs-Schaltfläche in Leodok/ESApp drücken und Notfallkompetenzen anwenden. 

Das Wohl der Patientin/des Patienten steht immer an oberster Stelle! 

Sollten außergewöhnliche Umstände dazu führen, dass das genaue Arbeiten nach dem Algorithmus nicht möglich ist, muss von der verantwortlichen Notfallsanitäterin/vom verantwortlichen Notfallsanitäter nach bestem Wissen und Gewissen entschieden werden, um das Beste für den Patienten/die Patientin zu erreichen. In so einem Fall ist besonders auf umfassende und genaue Dokumentation zu achten!

Österreichisches Rotes Kreuz, Landesverband Niederösterreich

 

Vertreter der Einrichtung Einrichtung gemäß § 23 Abs. 1 SanG:
OA Dr. Berndt Schreiner
Ärztlicher Leiter Rettungsdienst, Chefarzt

 

Ausarbeitung der Algorithmen: 
Mag. Philipp Weingartshofer, BA
Notfallsanitäter NKI, Lehrsanitäter

 

Die Algorithmen basieren auf verschiedenen Quellen, die jeweils angeführt sind. Wir bedanken uns bei der Berufsrettung Wien für das Zuverfügungstellen der eigenen Unterlagen und bei den Personen unseres Review-Boards für ihren Input im Zuge der Review-Verfahren.