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Schmerztherapie - Überblick

schweres Trauma

  • schwerverletzte, zeitkritische, schockraumpflichtige Patient:innen
  • Traumapatient:innen, bei denen eine präklinische Notfallnarkose indiziert ist
  • lebensbedrohte zeitkritische Patient:innen mit immobilisierendem Viszeralschmerz sind sehr selten und fallen auch in diese Behandlungsleitlinie

ischämischer Thoraxschmerz

  • Akutes Koronarsyndrom

sonstige mittlere und starke Schmerzen

  • nicht kritische Traumapatient:innen mit behandlungsbedürftigen Schmerzen
  • Viszeralschmerzen (akutes Abdomen, Koliken, Krampfschmerzen im Bauchraum)
  • Kopfschmerzen?? Zahnschmerzen??

Therapieziel

Reduzieren des Schmerzes auf ein Niveau, dass soweit erträglich ist, dass eine Umlagerung möglich ist und der Transport angetreten werden kann bzw. dass die Schmerzen am Transport erträglich sind. 

Allgemeine Hinweise

  • Die Notwendigkeit und Angemessenheit der pharmakologischen Analgesie muss mit Patient:in besprochen und gegen die medikamentösen Nebenwirkungen abgewogen werden.
  • Eventuell ist eine nicht-pharmakologische Analgesie (Lagerung, Ruhigstellung, Kühlung...) ausreichend.
  • Wichtigster Indikator für die Angemessenheit der Schmerztherapie ist der Patient:innenzustand. Stresszeichen und ein verstörtes Erscheinungsbild können auf starke Schmerzen hindeuten.
  • Die numerische Ratingskala (NRS, "Auf einer Skala von 1-10, wie stark sind die Schmerzen?") soll vor allem zur Dokumentation und zur Einschätzung des Schmerzverlaufes verwendet werden. Bedenke aber, dass viele Patient:innen nicht in der Lage sind, diese kompetent zu verwenden (z.B. Demenz, geistige Behinderung, Neurodiversität, Sprachbarrieren...). Eine fehlender NRS-Einschätzung darf die Analgesie nicht verhindern!
  • Das Therapieziel muss klar besprochen werden. Schmerzfreiheit ist nur mit inakzeptabel hohem Risiko zu erreichen. Das Ziel ist es, die Schmerzen auf ein akzeptables Niveau zu senken, nicht sie auszuschalten. Speziell beim Trauma wird es zu kurzen Schmerzspitzen beim Umlagern kommen. Diese sind unvermeidlich, dauern aber nur kurz.

QuellenangabenSchmerzarten

    Stärkster


Traumaschmerz


Schwerverletzte, zeitkritische Traumapatient:innen benötigen eine stark und schnell wirksame Schmerztherapie. Esketamin ist das Mittel der Wahl. Falls kein venöser Zugang möglich ist, kann Methoxyfluran verwendet werden ("besser als nichts").

Viszeralschmerz

Von den inneren Organen ausgehender Schmerz wie Nierenkolik, Gallenkolik, Abdominalschmerzen, akutes Abdomen. Für diese Art von Schmerz ist Metamizol die Schmerzmedikation der Wahl. Es senkt üblicherweise auch stärkste Schmerzen auf ein akzeptables Niveau, braucht aber einige Minuten bis zum Wirkeintritt. In sehr seltenen Fällen kann zusätzlich Esketamin notwendig sein. Falls kein venöser Zugang möglich ist, kann Methoxyfluran verwendet werden ("besser als nichts").

Mittlerer bis starker muskuloskelettaler Schmerz

Von den Muskeln und dem Skelett ausgehender Schmerz. Darunter fällt sowohl der Traumaschmerz etwa bei isolierten Frakturen als auch z.B. die Rückenschmerzen bei Bandscheibenvorfall/Lumbago. Bei diesen Patient:innen ist das Mittel der ersten Wahl Metamizol. Handelt es sich um einen immobilisierenden Schmerz (z.B. Patient:in mit Rückenschmerzen kann nicht umgelagert werden), muss der Wirkeintritt abgewartet werden. Das kann bis zu 15 Minuten dauern, ist aber in diesem Fall akzeptabel, weil keine zeitkritische Hospitalisierung erforderlich ist. In sehr seltenen Fällen kann zusätzlich Esketamin notwendig sein. Falls kein venöser Zugang möglich ist, kann Methoxyfluran verwendet werden ("besser als nichts").

Prozeduralschmerz

Kurzzeitig auftretende Schmerzen, die durch Behandlungsmaßnahmen wie Umlagerung, Schienung etc. entstehen. Gegen diese Schmerzen hilft Methoxyfluran ganz ausgezeichnet, vor allem, wenn es mit anderen Arzneimitteln kombiniert wird.

Versionierung

Keine Gewährleistung für ausgedruckte Versionen - aktuell ist nur die Online-Version https://rdmed.n.roteskreuz.at/ oder die RKNÖ-App-Version (Aktualisierung alle 24h)!

Version 24.1

03/2024

Erstversion