Hinweise zur Anwendung der Behandlungsleitlinien
Gesetzlich verbindlich im Sinne der §§ 10 und 11 SanG sind die Arzneimittellisten.
Zur Unterstützung der Sanitäter:innen im EinsatzfallEinsatz wurdenveröffentlicht zusätzlichdas BehandlungsleitlinienRote entwickelt.Kreuz NÖ Behandlungsleitlinien. Die Behandlungsleitlinien sind immer mit den gesamten in der Aus- und Fortbildung erworbenen Kenntnissen zu interpretieren und dürfen nicht isoliert betrachtet werden. Die angeführten Symptomatiken sollen im Notfall rasch die wichtigsten erkennbaren Zeichen zusammenfassen. Nicht alle angeführten Punkte müssen erfüllt sein.
Das Wohl der Patientin/des Patienten steht immer an oberster Stelle!
Sollten außergewöhnliche Umstände dazu führen, dass dasvon genaue Arbeiten nach dereiner Behandlungsleitlinie nichtabgewichen möglichwerden ist,muss, muss von der verantwortlichen Notfallsanitäterin/vom verantwortlichen Notfallsanitäter nach bestem Wissen und Gewissen entschieden werden, um das Beste für den Patienten/die Patientin zu erreichen. In so einem Fall ist besonders auf umfassende und genaue Dokumentation zu achten!
Bei groben Abweichungen von den Behandlungsleitlinien soll zur Absicherunghat immer eine Meldung an chefarztreferat@n.roteskreuz.at zu erfolgen.
Österreichisches Rotes Kreuz, Landesverband Niederösterreich
Vertreter der Einrichtung Einrichtung gemäß § 23 Abs. 1 SanG:
Ausarbeitung der Behandlungsleitlinien: Gerrit Maschek, BA MSc. Michael Hacker, MMS Christoph Winkler
Die Behandlungsleitlinien basieren auf verschiedenen Quellen, die jeweils angeführt sind. Wir bedanken uns bei |