Dringlichkeitseinschätzung ("Best Point of Service")
1 Fehlende Notfallsymptomatik
Die Behandlungsleitlinie "Fehlende Notfallsymptomatik" kommt nur zum Einsatz, wenn der Patient keine Symptomatik eines akuten Notfalls aufzeigt und für den Patienten alternativ zur Hospitalisierung eine bessere Lösung gesucht wird ("Best point of Service").
2 Ausführliche Untersuchung und Anamnese
Bei Belassungen ist eine ausführliche Untersuchung und Anamnese unbedingt erforderlich.
Diese umfasst jedenfalls:
- Vollständige ABCDE- und SAMPLER-Anamnese
- Erheben aller Vitalparameter
- EKG-Diagnostik (bei Erkrankungen/Vergiftungen)
- Körperliche Untersuchung
- Arztbriefe
3 Ausführliche Aufklärung
Bei Belassungen ist eine ausführliche Aufklärung unbedingt erforderlich. Die Aufklärung muss in für den Patienten verständlicher Art und Weise erfolgen. Dabei ist jedenfalls auf konkrete Umstände in der Person des Patienten Rücksicht zu nehmen (Persönlichkeitsstruktur, psychische/Kognitive Fähigkeiten, Bildungsstand, medizinisches Grundverständnis, Kultur).
Diese umfasst jedenfalls:
- Ergebnisse aus Untersuchung und Anamnese
- Geplante Versorgungsschritte
- Mögliche Komplikationen und Risiken
- Handlungsoptionen für den Patienten
- Berufsqualifikation des Rettungsdienstpersonals
Bei nicht entscheidungsfähigen Patienten ist neben der ausführlichen Aufklärung des gesetzlichen Vertreters eine an den Geisteszustand angepasste Aufklärung des Patienten notwendig.
4 Rettungsdienst löst das Problem
Regelmäßig kann das Problem des Patienten durch den Rettungsdienst in angemessener Zeit gelöst werden (allgemeine Hilfe, Aufstehhilfe, Behandlung des gesundheitlichen Problems, Aufklärung über Gesundheitszustand, Beruhigung...). Oftmals ist in weiterer Folge keine Hospitalisierung und keine Inanspruchnahme anderer Gesundheitsdienstleister nötig.
5 Patient verweisen/vernetzen
Liegt bei einem Patienten keine Notfallsymptomatik vor, kann es indiziert sein, den Patienten alternativ zur Hospitalisierung an einen anderen Gesundheitsdienstleister zu verweisen oder den Patienten mit diesem zu vernetzen. Dabei ist auf die individuellen Möglichkeiten und Bedürfnisse des Patienten Rücksicht zu nehmen.
Gesundheitsdienstleister | Indikationen | Kontakt |
---|---|---|
Hausärzte, Niedergelassene Ärzte, Primärversorgungszentren | Medizinische Versorgung, die keine Hospitalisierung erfordert | |
Kriseninterventionsteam Rotes Kreuz Niederösterreich |
|
Über Leitstelle |
AKUTteam Niederösterreich |
|
Über Leitstelle |
Acute Community Nurse (ACN) |
|
Über Leitstelle |
Rat auf Draht |
Beratung zu den Themen:
|
147 |
Telefonseelsorge Niederösterreich |
|
142 |
Ö3-Kummernummer |
|
116123 |
Kindernotruf |
|
0800/567567 |
Frauenhelpline |
|
0800/222555 |
NÖ Frauentelefon |
Beratung für Frauen zu den Themen:
|
0800/800810 |
Männernotruf |
Beratung für Männer zu den Themen:
|
0800/246247 |
Vergiftungsinformationszentrale |
|
01/4064343 |
Pflege-Hotline Niederösterreich |
|
02742/90059095 |
6 Belassungscheckliste
Keine ausführliche Untersuchung/Anamnese möglich? | NEIN | JA | Keine Belassung möglich | |
Problem des Patienten nicht gelöst und Patient nicht an andere Stelle verwiesen? | NEIN | JA | Keine Belassung möglich | |
Patient droht nach Belassung hilflos zu sein? | NEIN | JA | Keine Belassung möglich | |
Nicht entscheidungsfähig und kein entscheidungsfähiger Vertreter vor Ort? | NEIN | JA | Keine Belassung möglich | |
Jünger als 14 Jahre ohne entscheidungsfähigem Vertreter vor Ort? | NEIN | JA | Keine Belassung möglich | |
Jünger als 14 Jahre mit entscheidungsfähigem Vertreter vor Ort? | NEIN | JA | Belassung nur nach TNA-Callback möglich | |
Rettungsdienstpersonal nicht kompetent ausführliche Aufklärung durchzuführen? | NEIN | JA | Belassung nur nach TNA-Callback möglich | |
Patient versteht Aufklärung nicht? (Sprachbarriere, geistiger Zustand, Schwerhörigkeit...) | NEIN | JA | Keine Belassung möglich | |
Patient wünscht explizit Hospitalisierung? | NEIN | JA | Keine Belassung möglich | |
Bedenken im Team? | NEIN | JA | Belassung nur nach TNA-Callback möglich | |
War der Berufungsgrund keine Verletzung und kann eine Verletzung sicher ausgeschlossen werden? | NEIN | JA |
"Nur bei Verletzung wird ausgeblendet" |
|
War der Berufungsgrund keine Erkrankung/Vergiftung und kann eine Erkrankung/Vergiftung sicher ausgeschlossen werden? | NEIN | JA | "Nur bei Erkrankung wird ausgeblendet" | |
Symptome nicht klar Erkrankung/Verletzung zuordenbar? | NEIN | JA | Belassung nur nach TNA-Callback möglich | |
Hinweis auf bedrohten Atemweg im Laufe des Einsatzes? | NEIN | JA | Belassung nur nach TNA-Callback möglich | |
Hinweis auf respiratorische Insuffizienz im Laufe des Einsatzes? | NEIN | JA | Belassung nur nach TNA-Callback möglich | |
Hinweis auf kardiovaskuläre Instabilität im Laufe des Einsatzes? | NEIN | JA | Belassung nur nach TNA-Callback möglich | |
Hinweis auf Bewusstseinsstörung im Laufe des Einsatzes? | NEIN | JA | Belassung nur nach TNA-Callback möglich | |
Vitalparameter außerhalb des Normalbereiches? | NEIN | JA | Belassung nur nach TNA-Callback möglich | |
EKG auffällig? | NEIN | JA | Belassung nur nach TNA-Callback möglich | Nur bei Erkrankung |
Arzneimittel durch Rettungsdienst verabreicht? | NEIN | JA | Belassung nur nach TNA-Callback möglich | |
Hinweis auf bestehende mittlere oder starke Schmerzen? | NEIN | JA | Belassung nur nach TNA-Callback möglich | |
Hinweis auf aktive Blutung? | NEIN | JA | Belassung nur nach TNA-Callback möglich | |
Hinweis auf allergische Reaktion? | NEIN | JA | Belassung nur nach TNA-Callback möglich | Nur bei Erkrankung |
Hinweis auf thorakale Beschwerden? | NEIN | JA | Belassung nur nach TNA-Callback möglich | Nur bei Erkrankung |
Hinweis auf akutes Abdomen? | NEIN | JA | Belassung nur nach TNA-Callback möglich | Nur bei Erkrankung |
Hinweis auf Atemnot? | NEIN | JA | Belassung nur nach TNA-Callback möglich | Nur bei Erkrankung |
Hinweis auf Intoxikation? | NEIN | JA | Belassung nur nach TNA-Callback möglich | Nur bei Erkrankung |
Hinweis auf Suizidalität? | NEIN | JA | Belassung nur nach TNA-Callback möglich | Nur bei Erkrankung |
Hinweis auf Fremdgefährdung? | NEIN | JA | Belassung nur nach TNA-Callback möglich | Nur bei Erkrankung |
Hinweis auf Fieberdelierium? | NEIN | JA | Belassung nur nach TNA-Callback möglich | Nur bei Erkrankung |
Hinweis auf Krampfanfall im Laufe des Einsatzes? | NEIN | JA | Belassung nur nach TNA-Callback möglich | Nur bei Erkrankung |
Hinweis auf neu aufgetretenene Schlaganfall-Symptomatik? | NEIN | JA | Belassung nur nach TNA-Callback möglich | Nur bei Erkrankung |
Hinweis auf Kopfverletzung? | NEIN | JA | Belassung nur nach TNA-Callback möglich | Nur bei Verletzung |
Hinweis auf Luxation im Laufe des Einsatzes? | NEIN | JA | Belassung nur nach TNA-Callback möglich | Nur bei Verletzung |
Hinweis auf Fraktur? | NEIN | JA | Belassung nur nach TNA-Callback möglich | Nur bei Verletzung |
Hinweis auf innere Verletzung? | NEIN | JA | Belassung nur nach TNA-Callback möglich | Nur bei Verletzung |
Hinweis auf penetrierende Verletzung? | NEIN | JA | Belassung nur nach TNA-Callback möglich | Nur bei Verletzung |
Hinweis auf Störung von Mobilität, Durchblutung oder Senisbilität der Extremitäten? | NEIN | JA | Belassung nur nach TNA-Callback möglich | Nur bei Verletzung |
Hinweis auf Verbrennung oder Verätzung? | NEIN | JA | Belassung nur nach TNA-Callback möglich | Nur bei Verletzung |
Hinweis auf Stromunfall? | NEIN | JA | Belassung nur nach TNA-Callback möglich | Nur bei Verletzung |
Hinweis auf Sturz bzw. Absturz aus über 1 Meter? | NEIN | JA | Belassung nur nach TNA-Callback möglich | Nur bei Verletzung |
Hinweis auf Hochrasanztrauma? | NEIN | JA | Belassung nur nach TNA-Callback möglich | Nur bei Verletzung |
Hinweis auf Verkehrsunfall mit herausgeschleuderter Person? | NEIN | JA | Belassung nur nach TNA-Callback möglich | Nur bei Verletzung |
Hinweis auf Verkehrsunfall mit Fahrzeugüberschlag? | NEIN | JA | Belassung nur nach TNA-Callback möglich | Nur bei Verletzung |
Hinweis auf Trauma mit großer Gewalteinwirkung? | NEIN | JA | Belassung nur nach TNA-Callback möglich | Nur bei Verletzung |