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Dringlichkeitseinschätzung

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1 Fehlende Notfallsymptomatik

Die Behandlungsleitlinie "Fehlende Notfallsymptomatik" kommt nur zum Einsatz, wenn der Patient keine Symptomatik eines akuten Notfalls aufzeigt und für den Patienten alternativ zur Hospitalisierung eine bessere Lösung gesucht wird ("Best point of Service").

2 Ausführliche Untersuchung und Anamnese

BeiLiegt Belassungenkeine akute Lebensgefahr vor, ist eine ausführliche Untersuchung und Anamnese unbedingt erforderlich.

Diese umfasst jedenfalls:

  • Vollständige ABCDE- und SAMPLER-Anamnese
  • Erheben aller Vitalparameter
  • EKG-Diagnostik (bei Erkrankungen/Vergiftungen)
  • Körperliche Untersuchung
  • Arztbriefe
2 Unmittelbare Lebensbedrohung (ROT)

Die Dringlichkeitsstufe ROT deutet auf eine unmittelbare Lebensbedrohung hin. Der Patient muss umgehend der geeigneten Notfallversorgung zugeführt werden. Eine Belassung ist ausgeschlossen.

Die Behandlung erfolgt nach den Behandlungsleitlinien des RDmed.

Es wird die Versorgung durch mindestens NFS-NKV empfohlen (abhängig von der individuellen einsatztaktischen Situation). 
Der Einsatz eines Notarztmittels soll erwogen werden (abhängig von der individuellen einsatztaktischen Situation). 

3 Potenzielle Lebensbedrohung (ORANGE)

Die Dringlichkeitsstufe ORANGE deutet auf eine potenzielle Lebensbedrohung hin. Der Patient muss umgehend der geeigneten Notfallversorgung zugeführt werden. Eine Belassung ist ausgeschlossen.

Die Behandlung erfolgt nach den Behandlungsleitlinien des RDmed.

Es wird die Versorgung durch mindestens NFS-NKV empfohlen (abhängig von der individuellen einsatztaktischen Situation).

4 Keine akute Lebensgefahr (GELB)

Die Dringlichkeitsstufe GELB deutet darauf hin, dass keine akute Lebensbedrohung vorliegt. Der Patient muss innerhalb eines angemessenen Zeitraumes einer ärztlichen Versorgung zugeführt werden. 

Diese Versorgung kann 

6 Ausführliche Aufklärung

Bei Belassungen ist eine ausführliche Aufklärung unbedingt erforderlich. Die Aufklärung muss in für den Patienten verständlicher Art und Weise erfolgen. Dabei ist jedenfalls auf konkrete Umstände in der Person des Patienten Rücksicht zu nehmen (Persönlichkeitsstruktur, psychische/Kognitive Fähigkeiten, Bildungsstand, medizinisches Grundverständnis, Kultur).

Diese umfasst jedenfalls:

  • Ergebnisse aus Untersuchung und Anamnese
  • Geplante Versorgungsschritte
  • Mögliche Komplikationen und Risiken
  • Handlungsoptionen für den Patienten
  • Berufsqualifikation des Rettungsdienstpersonals

Bei nicht entscheidungsfähigen Patienten ist neben der ausführlichen Aufklärung des gesetzlichen Vertreters eine an den Geisteszustand angepasste Aufklärung des Patienten notwendig.

47 Rettungsdienst löst das Problem

Regelmäßig kann das Problem des Patienten durch den Rettungsdienst in angemessener Zeit gelöst werden (allgemeine Hilfe, Aufstehhilfe, Behandlung des gesundheitlichen Problems, Aufklärung über Gesundheitszustand, Beruhigung...). Oftmals ist in weiterer Folge keine Hospitalisierung und keine Inanspruchnahme anderer Gesundheitsdienstleister nötig.

58 Patient verweisen/vernetzen

Liegt bei einem Patienten keine Notfallsymptomatik vor, kann es indiziert sein, den Patienten alternativ zur Hospitalisierung an einen anderen Gesundheitsdienstleister zu verweisen oder den Patienten mit diesem zu vernetzen. Dabei ist auf die individuellen Möglichkeiten und Bedürfnisse des Patienten Rücksicht zu nehmen.

Gesundheitsdienstleister Indikationen Kontakt
Hausärzte, Niedergelassene Ärzte, Primärversorgungszentren Medizinische Versorgung, die keine Hospitalisierung erfordert  
Kriseninterventionsteam Rotes Kreuz Niederösterreich
  • 0-24h
  • natürlicher (plötzlicher) Todesfall in der Familie
  • medizinischer Notfall in der Familie
  • Unfall mit Todesfolge/Schwerverletzten
Über Leitstelle
AKUTteam Niederösterreich
  • 0-24h
  • Sozial Problem (Trennung, Wegweisung, Delogierung, Schulden...)
  • Gewaltdelikte, Überfall, Raub, Einbruch, Sexualdelikt
  • SIDS-plötzlicher Kindstod
  • Suizid
Über Leitstelle
Acute Community Nurse (ACN)
  • 0-24h
  • diagnostizierte und (aus)therapierte chronische Grunderkrankungen
  • Probleme mit Sonden und ableitenden Systemen (PEG Sonden, Magensonden, suprapubische und transurethrale Harnkatheter, Enterostoma...)
  • Versorgungsprobleme nach Krankenhausentlassungen
  • Personen, die aus psychischen und/oder sozialen Gründen kaum Zugang zum öffentlichen Gesundheitssystem haben
Über Leitstelle
Rat auf Draht
  • 0-24h

Beratung zu den Themen:

  • Liebe
  • Freundschaft
  • Sexualität
  • Familie
  • Schule
  • Persönliches
  • Gesundheit
  • Sucht
  • Gewalt
  • Handy & Internet
  • uvm
147
Telefonseelsorge Niederösterreich
  • 0-24h
  • Gesprächsangebot in Momenten der Krise, der Einsamkeit oder wenn man jemanden zum Reden braucht
  • Unabhängig von Religion sowie politischen oder ideologischen Einstellungen
142
Ö3-Kummernummer
  • 16-24h
  • Für Jugendliche
  • Einfühlsames, aktives Zuhören
  • Klärendes, ermutigendes Gespräch
  • Interesse an Problemen und Sorgen
  • Hilfe zur Selbsthilfe
  • Kontakt zu fachlichen Spezialisten
116123
Kindernotruf
  • 0-24h
  • Für Kinder/Jugendliche und Eltern mit Erziehungsproblemen
  • Insbesondere in Fällen von Gewalt und sexuellem Missbrauch
0800/567567
Frauenhelpline
  • 0-24h
  • Gewalt an Frauen und Mädchen
  • Frauen, die von verschiedensten Formen der Gewalt (physischer, psychischer, sexueller, struktureller und ökonomischer) betroffen oder bedroht sind und ihre Kinder
  • Frauen in Beziehungs- und Lebenskrisen
  • Frauen, die von Stalking betroffen sind
  • Frauen, die von Zwangsverheiratung betroffen sind
  • Angehörige, Freundinnen oder Nachbarinnen und
0800/222555
NÖ Frauentelefon
  • Montag - Donnerstag: 9-12h

Beratung für Frauen zu den Themen:

  • Scheidung und Trennung
  • Depressionen und Lebensängste
  • Erziehungsprobleme
  • Gewalt in der Familie
  • Einsamkeit
  • Suchtverhalten
  • Probleme am Arbeitsplatz
  • Arbeitssuche
  • Überforderung und Burnout
0800/800810
Männernotruf
  • 0-24h

Beratung für Männer zu den Themen:

  • Beziehungsproblemen
  • Gewalterfahrung
  • Betretungsverbot
  • psychischen Problemen
  • Suizidgedanken
  • Scheidung und Trennung
0800/246247
Vergiftungsinformationszentrale
  •  0-24h
  • Beratung bei Vergiftungsverdacht
01/4064343
Pflege-Hotline Niederösterreich
  • Montag - Freitag: 8-16h
  • Beratung für pflegebedürftige Menschen und Angehörige
02742/90059095
6 Belassungscheckliste
Keine ausführliche Untersuchung/Anamnese möglich?NEINJAKeine Belassung möglich 
Problem des Patienten nicht gelöst und Patient nicht an andere Stelle verwiesen?NEINJAKeine Belassung möglich 
Patient droht nach Belassung hilflos zu sein?NEINJAKeine Belassung möglich 
Nicht entscheidungsfähig und kein entscheidungsfähiger Vertreter vor Ort?NEINJAKeine Belassung möglich 
Jünger als 14 Jahre ohne entscheidungsfähigem Vertreter vor Ort?NEINJAKeine Belassung möglich 
Jünger als 14 Jahre mit entscheidungsfähigem Vertreter vor Ort?NEINJABelassung nur nach TNA-Callback möglich 
Rettungsdienstpersonal nicht kompetent ausführliche Aufklärung durchzuführen?NEINJABelassung nur nach TNA-Callback möglich 
Patient versteht Aufklärung nicht? (Sprachbarriere, geistiger Zustand, Schwerhörigkeit...)NEINJAKeine Belassung möglich 
Patient wünscht explizit Hospitalisierung?NEINJAKeine Belassung möglich 
Bedenken im Team?NEINJABelassung nur nach TNA-Callback möglich 
     
War der Berufungsgrund keine Verletzung und kann eine Verletzung sicher ausgeschlossen werden?NEINJA

"Nur bei Verletzung wird ausgeblendet"

 
War der Berufungsgrund keine Erkrankung/Vergiftung und kann eine Erkrankung/Vergiftung sicher ausgeschlossen werden?NEINJA"Nur bei Erkrankung wird ausgeblendet" 
     
Symptome nicht klar Erkrankung/Verletzung zuordenbarNEINJABelassung nur nach TNA-Callback möglich 
Hinweis auf bedrohten Atemweg im Laufe des Einsatzes?NEINJABelassung nur nach TNA-Callback möglich 
Hinweis auf respiratorische Insuffizienz im Laufe des Einsatzes?NEINJABelassung nur nach TNA-Callback möglich 
Hinweis auf kardiovaskuläre Instabilität im Laufe des Einsatzes?NEINJABelassung nur nach TNA-Callback möglich 
Hinweis auf Bewusstseinsstörung im Laufe des Einsatzes?NEINJABelassung nur nach TNA-Callback möglich 
Vitalparameter außerhalb des Normalbereiches?NEINJABelassung nur nach TNA-Callback möglich 
EKG auffällig?NEINJABelassung nur nach TNA-Callback möglichNur bei Erkrankung
Arzneimittel durch Rettungsdienst verabreicht?NEINJABelassung nur nach TNA-Callback möglich 
     
Hinweis auf bestehende mittlere oder starke Schmerzen?NEINJABelassung nur nach TNA-Callback möglich 
Hinweis auf aktive Blutung?NEINJABelassung nur nach TNA-Callback möglich 
Hinweis auf allergische Reaktion?NEINJABelassung nur nach TNA-Callback möglichNur bei Erkrankung
Hinweis auf thorakale Beschwerden?NEINJABelassung nur nach TNA-Callback möglichNur bei Erkrankung
Hinweis auf akutes Abdomen?NEINJABelassung nur nach TNA-Callback möglichNur bei Erkrankung
Hinweis auf Atemnot?NEINJABelassung nur nach TNA-Callback möglichNur bei Erkrankung
Hinweis auf Intoxikation?NEINJABelassung nur nach TNA-Callback möglichNur bei Erkrankung
Hinweis auf Suizidalität?NEINJABelassung nur nach TNA-Callback möglichNur bei Erkrankung
Hinweis auf Fremdgefährdung?NEINJABelassung nur nach TNA-Callback möglichNur bei Erkrankung
Hinweis auf Fieberdelierium?NEINJABelassung nur nach TNA-Callback möglichNur bei Erkrankung
Hinweis auf Krampfanfall im Laufe des Einsatzes?NEINJABelassung nur nach TNA-Callback möglichNur bei Erkrankung
Hinweis auf neu aufgetretenene Schlaganfall-Symptomatik?NEINJABelassung nur nach TNA-Callback möglichNur bei Erkrankung
Hinweis auf Kopfverletzung?NEINJABelassung nur nach TNA-Callback möglichNur bei Verletzung
Hinweis auf Luxation im Laufe des Einsatzes?NEINJABelassung nur nach TNA-Callback möglichNur bei Verletzung
Hinweis auf Fraktur?NEINJABelassung nur nach TNA-Callback möglichNur bei Verletzung
Hinweis auf innere Verletzung?NEINJABelassung nur nach TNA-Callback möglichNur bei Verletzung
Hinweis auf penetrierende Verletzung?NEINJABelassung nur nach TNA-Callback möglichNur bei Verletzung
Hinweis auf Störung von Mobilität, Durchblutung oder Senisbilität der Extremitäten?NEINJABelassung nur nach TNA-Callback möglichNur bei Verletzung
Hinweis auf Verbrennung oder Verätzung?NEINJABelassung nur nach TNA-Callback möglichNur bei Verletzung
Hinweis auf Stromunfall?NEINJABelassung nur nach TNA-Callback möglichNur bei Verletzung
Hinweis auf Sturz bzw. Absturz aus über 1 Meter?NEINJABelassung nur nach TNA-Callback möglichNur bei Verletzung
Hinweis auf Hochrasanztrauma?NEINJABelassung nur nach TNA-Callback möglichNur bei Verletzung
Hinweis auf Verkehrsunfall mit herausgeschleuderter Person?NEINJABelassung nur nach TNA-Callback möglichNur bei Verletzung
Hinweis auf Verkehrsunfall mit Fahrzeugüberschlag?NEINJABelassung nur nach TNA-Callback möglichNur bei Verletzung
Hinweis auf Trauma mit großer Gewalteinwirkung?NEINJABelassung nur nach TNA-Callback möglichNur bei Verletzung