Dringlichkeitseinschätzung
1 Fehlende Notfallsymptomatik
Die Behandlungsleitlinie "Fehlende Notfallsymptomatik" kommt nur zum Einsatz, wenn der Patient keine Symptomatik eines akuten Notfalls aufzeigt und für den Patienten alternativ zur Hospitalisierung eine bessere Lösung gesucht wird ("Best point of Service").
2 Ausführliche Untersuchung und Anamnese
BeiLiegt Belassungenkeine akute Lebensgefahr vor, ist eine ausführliche Untersuchung und Anamnese unbedingt erforderlich.
Diese umfasst jedenfalls:
- Vollständige ABCDE- und SAMPLER-Anamnese
- Erheben aller Vitalparameter
- EKG-Diagnostik (bei Erkrankungen/Vergiftungen)
- Körperliche Untersuchung
- Arztbriefe
2 Unmittelbare Lebensbedrohung (ROT)
Die Dringlichkeitsstufe ROT deutet auf eine unmittelbare Lebensbedrohung hin. Der Patient muss umgehend der geeigneten Notfallversorgung zugeführt werden. Eine Belassung ist ausgeschlossen.
Die Behandlung erfolgt nach den Behandlungsleitlinien des RDmed.
Es wird die Versorgung durch mindestens NFS-NKV empfohlen (abhängig von der individuellen einsatztaktischen Situation).
Der Einsatz eines Notarztmittels soll erwogen werden (abhängig von der individuellen einsatztaktischen Situation).
3 Potenzielle Lebensbedrohung (ORANGE)
Die Dringlichkeitsstufe ORANGE deutet auf eine potenzielle Lebensbedrohung hin. Der Patient muss umgehend der geeigneten Notfallversorgung zugeführt werden. Eine Belassung ist ausgeschlossen.
Die Behandlung erfolgt nach den Behandlungsleitlinien des RDmed.
Es wird die Versorgung durch mindestens NFS-NKV empfohlen (abhängig von der individuellen einsatztaktischen Situation).
4 Keine akute Lebensgefahr (GELB)
Die Dringlichkeitsstufe GELB deutet darauf hin, dass keine akute Lebensbedrohung vorliegt. Der Patient muss innerhalb eines angemessenen Zeitraumes einer ärztlichen Versorgung zugeführt werden.
Diese Versorgung kann
6 Ausführliche Aufklärung
Bei Belassungen ist eine ausführliche Aufklärung unbedingt erforderlich. Die Aufklärung muss in für den Patienten verständlicher Art und Weise erfolgen. Dabei ist jedenfalls auf konkrete Umstände in der Person des Patienten Rücksicht zu nehmen (Persönlichkeitsstruktur, psychische/Kognitive Fähigkeiten, Bildungsstand, medizinisches Grundverständnis, Kultur).
Diese umfasst jedenfalls:
- Ergebnisse aus Untersuchung und Anamnese
- Geplante Versorgungsschritte
- Mögliche Komplikationen und Risiken
- Handlungsoptionen für den Patienten
- Berufsqualifikation des Rettungsdienstpersonals
Bei nicht entscheidungsfähigen Patienten ist neben der ausführlichen Aufklärung des gesetzlichen Vertreters eine an den Geisteszustand angepasste Aufklärung des Patienten notwendig.
47 Rettungsdienst löst das Problem
Regelmäßig kann das Problem des Patienten durch den Rettungsdienst in angemessener Zeit gelöst werden (allgemeine Hilfe, Aufstehhilfe, Behandlung des gesundheitlichen Problems, Aufklärung über Gesundheitszustand, Beruhigung...). Oftmals ist in weiterer Folge keine Hospitalisierung und keine Inanspruchnahme anderer Gesundheitsdienstleister nötig.
58 Patient verweisen/vernetzen
Liegt bei einem Patienten keine Notfallsymptomatik vor, kann es indiziert sein, den Patienten alternativ zur Hospitalisierung an einen anderen Gesundheitsdienstleister zu verweisen oder den Patienten mit diesem zu vernetzen. Dabei ist auf die individuellen Möglichkeiten und Bedürfnisse des Patienten Rücksicht zu nehmen.
Gesundheitsdienstleister | Indikationen | Kontakt |
---|---|---|
Hausärzte, Niedergelassene Ärzte, Primärversorgungszentren | Medizinische Versorgung, die keine Hospitalisierung erfordert | |
Kriseninterventionsteam Rotes Kreuz Niederösterreich |
|
Über Leitstelle |
AKUTteam Niederösterreich |
|
Über Leitstelle |
Acute Community Nurse (ACN) |
|
Über Leitstelle |
Rat auf Draht |
Beratung zu den Themen:
|
147 |
Telefonseelsorge Niederösterreich |
|
142 |
Ö3-Kummernummer |
|
116123 |
Kindernotruf |
|
0800/567567 |
Frauenhelpline |
|
0800/222555 |
NÖ Frauentelefon |
Beratung für Frauen zu den Themen:
|
0800/800810 |
Männernotruf |
Beratung für Männer zu den Themen:
|
0800/246247 |
Vergiftungsinformationszentrale |
|
01/4064343 |
Pflege-Hotline Niederösterreich |
|
02742/90059095 |
6 Belassungscheckliste
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