Dringlichkeitseinschätzung
Allgemeine Vorgaben zur Dringlichkeitseinschätzung
- Sollte der Patient explizit die Vorstellung bei einem Arzt wünschen, kann der Transport zu einer geeigneten Gesundheitseinrichtung nicht verweigert werden.
- Vorrangiges Ziel einer Untersuchung/Behandlung ohne Transport ist immer die Identifikation des "Best Point of Service", also die für den Patienten optimale Versorgung.
- Vorrangiges Ziel einer Untersuchung/Behandlung ohne Transport ist nicht die Entlastung von Gesundheitseinrichtungen oder einsatztaktische Überlegungen (Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft,...).
- Vor einer Untersuchung/Behandlung ohne Transport ist die RETTS Dringlichkeitseinstufung durchzuführen.
- Es handelt sich immer um eine Untersuchung/Behandlung ohne Transport, sofern der Patient nicht unmittelbar an einen Angehörigen eines selbstständig tätigen Gesundheitsberuf (Sanitäter, diplomierte Pflegepersonen, Ärzte,...) übergeben wird.
- Die im RETTS angegebenen "vorbereitenden Maßnahmen" sind durchzuführen, bevor eine Untersuchung/Behandlung ohne Transport möglich ist. Sollte die Maßnahme (EKG,...) auf Grund er Ausstattung oder auf Grund der Qualifikation des Sanitäters (siehe Scope of Practice Matrix) nicht möglich sein, ist die Untersuchung/Behandlung ohne Transport ausgeschlossen.
- Die RETTS Dringlichkeitseinstufung führt eine Einschätzung des medizinischen Risikos und der Lebensgefahr durch und lässt keinen Rückschluss auf die Behandlungsbedürftigkeit eines Patienten zu. Auch wenn laut RETTS Dringlichkeitseinstufung eine Untersuchung/Behandlung ohne Transport erwogen werden kann, kann es notwendig sein, den Patienten in eine geeignete Gesundheitseinrichtung zu transportieren.
1 Ausführliche Untersuchung und Anamnese
Liegt keine akute Lebensgefahr vor, ist eine ausführliche Untersuchung und Anamnese erforderlich.
Diese umfasst jedenfalls:
- Vollständige ABCDE- und SAMPLER-Anamnese
- Erheben aller Vitalparameter
- EKG-Diagnostik (bei Erkrankungen/Vergiftungen)
- Körperliche Untersuchung
- medizinische Unterlagen (Vorbefunde...)
2 RETTS Dringlichkeitseinschätzung
Die RETTS Dringlichkeitseinschätzung muss immer mit den gesamten Kenntnissen des Sanitäters interpretiert werden und darf nicht isoliert betrachtet werden. Im Zweifel kann jederzeit eine Hochstufung erfolgen.
- Einstufung nach Algorithmus "Vitalzeichen (VZ)" durchführen
- Einstufung nach Algorithmus "Emergency Symptoms and Signs (ESS)" durchführen
- Die im RETTS angegebenen "vorbereitenden Maßnahmen" sind durchzuführen, bevor eine Untersuchung/Behandlung ohne Transport möglich ist. Sollte die Maßnahme (EKG,...) auf Grund der Ausstattung oder auf Grund der Qualifikation des Sanitäters (siehe Scope of Practice Matrix) nicht möglich sein, ist die Untersuchung/Behandlung ohne Transport ausgeschlossen.
- Es müssen eventuell mehrere ESS geprüft werden, wenn unterschiedliche Symptome bestehen (zB: Patient mit Bluthochdruck und Kopfschmerzen - ESS 19 "Kopfschmerz" und ESS 53 "Bluthochdruck/essenzielle Hypertonie")
- Die endgültige Dringlichkeitsstufe ist die höchste Dringlichkeitsstufe gemäß eines der Algorithmen (VZ oder ESS).
- Sollte sich der Patientenzustand im Zuge der Versorgung verändern, gilt die aktuelle Dringlichkeitsstufe.
RETTS Dringlichkeitsstufe ROT
Die Dringlichkeitsstufe ROT deutet auf ein hohes medizinisches Risiko und eine unmittelbare Lebensgefahr hin. Der Patient muss umgehend einer geeigneten Notfallversorgung zugeführt werden. Eine Untersuchung/Behandlung ohne Transport ist ausgeschlossen.
Die Behandlung erfolgt nach den Behandlungsleitlinien des RDmed.
Es wird die Versorgung durch mindestens NKV empfohlen (abhängig von der individuellen einsatztaktischen Situation).
Der Einsatz eines Notarztmittels soll erwogen werden (abhängig von der individuellen einsatztaktischen Situation).
RETTS Dringlichkeitsstufe ORANGE
Die Dringlichkeitsstufe ORANGE deutet auf ein mittleres medizinisches Risiko und eine potenzielle Lebensgefahr hin. Der Patient muss umgehend einer geeigneten Notfallversorgung zugeführt werden. Eine Untersuchung/Behandlung ohne Transport ist ausgeschlossen.
Die Behandlung erfolgt nach den Behandlungsleitlinien des RDmed.
Es wird die Versorgung durch mindestens NKV empfohlen (abhängig von der individuellen einsatztaktischen Situation).
RETTS Dringlichkeitsstufe GELB
Die Dringlichkeitsstufe GELB deutet auf ein geringes medizinisches Risiko und keine akute Lebensgefahr hin. Der Patient muss innerhalb eines angemessenen Zeitraumes einer geeigneten Gesundheitseinrichtung zugeführt werden.
Diese Versorgung kann wie folgt erzielt werden:
- Übergabe an den Krankentransport innerhalb angemessener Zeit (max. 2 Std.)
- Untersuchung/Behandlung ohne Transport nach TNA-Callback
- Transport zu einer geeigneten Gesundheitseinrichtung
RETTS Dringlichkeitsstufe GRÜN
Die Dringlichkeitsstufe GRÜN deutet auf ein geringes medizinisches Risiko und keine Lebensgefahr hin. Es kann trotzdem notwendig sein, dass der Patient einer geeigneten Gesundheitseinrichtung zugeführt wird. Der Arztkontakt soll innerhalb von etwa 24 Stunden angestrebt werden.
Folgende Vorgehensweisen kommen in Frage - Details siehe unten:
- Rettungsdienst löst das Problem (Untersuchung/Behandlung ohne Transport)
- Patient verweisen/vernetzen (Untersuchung/Behandlung ohne Transport)
- Transport zu einer geeigneten Gesundheitseinrichtung
Sollte der Patient explizit die Vorstellung bei einem Arzt wünschen, kann der Transport zu einer geeigneten Gesundheitseinrichtung nicht verweigert werden.
RETTS Dringlichkeitsstufe BLAU
Die Dringlichkeitsstufe BLAU deutet auf kein medizinisches Risiko und keine Lebensgefahr hin. Es kann trotzdem notwendig sein, dass der Patient einer geeigneten Gesundheitseinrichtung zugeführt wird.
Folgende Vorgehensweisen kommen in Frage - Details siehe unten:
- Rettungsdienst löst das Problem (Untersuchung/Behandlung ohne Transport)
- Patient verweisen/vernetzen (Untersuchung/Behandlung ohne Transport)
- Transport zu einer geeigneten Gesundheitseinrichtung
Sollte der Patient explizit die Vorstellung bei einem Arzt wünschen, kann der Transport zu einer geeigneten Gesundheitseinrichtung nicht verweigert werden.