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Dringlichkeitseinschätzung

        Behandlungsleitlinien - Belassung Revers.png

                                                                                   

Allgemeine Vorgaben zur Dringlichkeitseinschätzung

  • Sollte der Patient explizit die Vorstellung bei einem Arzt wünschen, kann der Transport zu einer geeigneten Gesundheitseinrichtung nicht verweigert werden.
  • Vorrangiges Ziel einer Untersuchung/Behandlung ohne Transport ist immer die Identifikation des "Best Point of Service", also die für den Patienten optimale Versorgung.
  • Vor einer Untersuchung/Behandlung ohne Transport sind alle Vitalparameter zu erheben und die RETTS Dringlichkeitseinstufung durchzuführen.
  • Das Medizinprodukt RETTS darf nur nach Absolvierung der MPG-Einschulung verwendet werden.
  • Es handelt sich immer um eine Untersuchung/Behandlung ohne Transport, sofern der Patient nicht unmittelbar an einen Angehörigen eines selbstständig tätigen Gesundheitsberuf (Sanitäter, diplomierte Pflegepersonen, Ärzte,...) übergeben wird.
  • Die im RETTS angegebenen "vorbereitenden Maßnahmen" sind durchzuführen, bevor eine Untersuchung/Behandlung ohne Transport möglich ist. Sollte die Maßnahme (EKG,...) auf Grund der Ausstattung oder auf Grund der Qualifikation des Sanitäters (siehe Scope of Practice Matrix) nicht möglich sein, ist die Untersuchung/Behandlung ohne Transport ausgeschlossen.
  • Die RETTS Dringlichkeitseinstufung führt eine Einschätzung des medizinischen Risikos und der Lebensgefahr durch und lässt keinen Rückschluss auf die Behandlungsbedürftigkeit eines Patienten zu. Auch wenn laut RETTS Dringlichkeitseinstufung eine Untersuchung/Behandlung ohne Transport erwogen werden kann, kann es notwendig sein, den Patienten in eine geeignete Gesundheitseinrichtung zu transportieren.
1 Ausführliche Untersuchung und Anamnese

Liegt keine akute Lebensgefahr vor, ist eine ausführliche Untersuchung und Anamnese erforderlich.

Diese umfasst jedenfalls:

  • Vollständige ABCDE- und SAMPLER-Anamnese
  • Erheben aller Vitalparameter
  • EKG-Diagnostik (bei Erkrankungen/Vergiftungen)
  • Körperliche Untersuchung
  • medizinische Unterlagen (Vorbefunde...)
2 RETTS Dringlichkeitseinschätzung

Die RETTS Dringlichkeitseinschätzung muss immer mit den gesamten Kenntnissen des Sanitäters interpretiert werden und darf nicht isoliert betrachtet werden. Im Zweifel kann jederzeit eine Hochstufung erfolgen.

  1. Einstufung nach Algorithmus "Vitalzeichen (VZ)" durchführen
  2. Einstufung nach Algorithmus "Emergency Symptoms and Signs (ESS)" durchführen
    • Die im RETTS angegebenen "vorbereitenden Maßnahmen" sind durchzuführen, bevor eine Untersuchung/Behandlung ohne Transport möglich ist. Sollte die Maßnahme (EKG,...) auf Grund der Ausstattung oder auf Grund der Qualifikation des Sanitäters (siehe Scope of Practice Matrix) nicht möglich sein, ist die Untersuchung/Behandlung ohne Transport ausgeschlossen.
    • Es müssen eventuell mehrere ESS geprüft werden, wenn unterschiedliche Symptome bestehen (zB: Patient mit Bluthochdruck und Kopfschmerzen - ESS 19 "Kopfschmerz" und ESS 53 "Bluthochdruck/essenzielle Hypertonie")
  • Die endgültige Dringlichkeitsstufe ist die höchste Dringlichkeitsstufe gemäß eines der Algorithmen (VZ oder ESS).
  • Sollte sich der Patientenzustand im Zuge der Versorgung verändern, gilt die höchste Dringlichkeitsstufe im Laufe der Versorgung.
RETTS Dringlichkeitsstufe ROT

Die Dringlichkeitsstufe ROT deutet auf ein hohes medizinisches Risiko und eine unmittelbare Lebensgefahr hin. Der Patient muss umgehend einer geeigneten Notfallversorgung zugeführt werden. Eine Untersuchung/Behandlung ohne Transport ist ausgeschlossen.

Die Behandlung erfolgt nach den Behandlungsleitlinien des RDmed.

Es wird die Versorgung durch mindestens NKV empfohlen (abhängig von der individuellen einsatztaktischen Situation). 
Der Einsatz eines Notarztmittels soll erwogen werden (abhängig von der individuellen einsatztaktischen Situation). 

RETTS Dringlichkeitsstufe ORANGE

Die Dringlichkeitsstufe ORANGE deutet auf ein mittleres medizinisches Risiko und eine potenzielle Lebensgefahr hin. Der Patient muss umgehend einer geeigneten Notfallversorgung zugeführt werden. Eine Untersuchung/Behandlung ohne Transport ist ausgeschlossen.

Die Behandlung erfolgt nach den Behandlungsleitlinien des RDmed.

Es wird die Versorgung durch mindestens NKV empfohlen (abhängig von der individuellen einsatztaktischen Situation).

RETTS Dringlichkeitsstufe GELB

Die Dringlichkeitsstufe GELB deutet auf ein geringes medizinisches Risiko und keine akute Lebensgefahr hin. Der Patient soll einer geeigneten Gesundheitseinrichtung zugeführt werden. Eine Untersuchung/Behandlung ohne Transport kann durch NFS nach TNA-Callback erwogen werden.

Folgende Vorgehensweisen kommen in Frage:

  • Rettungsdienst löst das Problem (Untersuchung/Behandlung ohne Transport) - nach TNA-Callback
  • Patient verweisen/vernetzen (Untersuchung/Behandlung ohne Transport) - nach TNA-Callback
  • Eigenständige Fahrt des Patienten in die geeignete Gesundheitseinrichtung (Untersuchung/Behandlung ohne Transport) - nach TNA-Callback
  • Unmittelbarer Transport in eine geeignete Gesundheitseinrichtung
  • Übergabe an einen KTW zum Transport in eine geeignete Gesundheitseinrichtung
    • Die Nachforderung eines KTW zum Transport ist RTWs mit NFS vorbehalten und soll nur bei einer Transportzeit von über 25 Minuten erwogen werden, wenn dies einsatztaktisch und wirtschaftlich sinnvoll ist (z.B. Transportstrecke entspricht nicht dem Heimweg des RTW).
    • Die Letztentscheidung über die Nachforderung eines KTW zum Transport liegt beim Disponenten. Der Rettungsdienst hat darauf keinen Anspruch.
    • Der RTW soll dabei das Eintreffen des KTW abwarten, um eine reibungslose Übergabe sicherzustellen.

Sollte der Patient explizit die Vorstellung bei einem Arzt wünschen, kann der Transport zu einer geeigneten Gesundheitseinrichtung nicht verweigert werden.

RETTS Dringlichkeitsstufe GRÜN

Die Dringlichkeitsstufe GRÜN deutet auf ein geringes medizinisches Risiko und keine Lebensgefahr hin. Eine Untersuchung/Behandlung ohne Transport kann erwogen werden. Es kann trotzdem notwendig sein, dass der Patient einer geeigneten Gesundheitseinrichtung zugeführt wird. Der Arztkontakt soll innerhalb von etwa 24 Stunden angestrebt werden.

Folgende Vorgehensweisen kommen in Frage:

  • Rettungsdienst löst das Problem (Untersuchung/Behandlung ohne Transport)
  • Patient verweisen/vernetzen (Untersuchung/Behandlung ohne Transport)
  • Eigenständige Fahrt des Patienten in die geeignete Gesundheitseinrichtung (Untersuchung/Behandlung ohne Transport)
  • Unmittelbarer Transport in eine geeignete Gesundheitseinrichtung
  • Übergabe an einen KTW zum Transport in eine geeignete Gesundheitseinrichtung
    • Die Nachforderung eines KTW zum Transport ist RTWs mit NFS vorbehalten und soll nur bei einer Transportzeit von über 25 Minuten erwogen werden, wenn dies einsatztaktisch und wirtschaftlich sinnvoll ist (z.B. Transportstrecke entspricht nicht dem Heimweg des RTW).
    • Die Letztentscheidung über die Nachforderung eines KTW zum Transport liegt beim Disponenten. Der Rettungsdienst hat darauf keinen Anspruch.
    • Der RTW soll dabei das Eintreffen des KTW abwarten, um eine reibungslose Übergabe sicherzustellen.

Sollte der Patient explizit die Vorstellung bei einem Arzt wünschen, kann der Transport zu einer geeigneten Gesundheitseinrichtung nicht verweigert werden.

RETTS Dringlichkeitsstufe BLAU

Die Dringlichkeitsstufe BLAU deutet auf kein medizinisches Risiko und keine Lebensgefahr hin. Eine Untersuchung/Behandlung ohne Transport kann erwogen werden. Es kann trotzdem notwendig sein, dass der Patient einer geeigneten Gesundheitseinrichtung zugeführt wird.

Folgende Vorgehensweisen kommen in Frage:

  • Rettungsdienst löst das Problem (Untersuchung/Behandlung ohne Transport)
  • Patient verweisen/vernetzen (Untersuchung/Behandlung ohne Transport)
  • Eigenständige Fahrt des Patienten in die geeignete Gesundheitseinrichtung (Untersuchung/Behandlung ohne Transport)
  • Unmittelbarer Transport in eine geeignete Gesundheitseinrichtung
  • Übergabe an einen KTW zum Transport in eine geeignete Gesundheitseinrichtung
    • Die Nachforderung eines KTW zum Transport ist RTWs mit NFS vorbehalten und soll nur bei einer Transportzeit von über 25 Minuten erwogen werden, wenn dies einsatztaktisch und wirtschaftlich sinnvoll ist (z.B. Transportstrecke entspricht nicht dem Heimweg des RTW).
    • Die Letztentscheidung über die Nachforderung eines KTW zum Transport liegt beim Disponenten. Der Rettungsdienst hat darauf keinen Anspruch.
    • Der RTW soll dabei das Eintreffen des KTW abwarten, um eine reibungslose Übergabe sicherzustellen.

Sollte der Patient explizit die Vorstellung bei einem Arzt wünschen, kann der Transport zu einer geeigneten Gesundheitseinrichtung nicht verweigert werden.

Quellenangaben

Resch/Wallner, Handbuch Medizinrecht (2020)
Wallner, Medizinrecht (2022)
Halmich, Recht für Sanitäter (2021)

Version
Version BLLNOEOLLNOE ???25.0

09/2025

Ursprungsversion

    Keine Gewährleistung für ausgedruckte Versionen - aktuell ist nur die Online-Version https://rdmed.n.roteskreuz.at/ oder die RKNÖ-App-Version (Aktualisierung alle 24h)!