Patient:in verweigert Behandlung/Transport
1 Unterbringung (UBG)
In einer psychatrischen Abteilung darf nur untergebracht werden, wer
- an einer psychischen Krankheit leidet und
- im Zusammenhang damit sein Leben oder seine Gesundheit oder das Leben oder die Gesundheit anderer ernstlich und erheblich gefährdet und
- nicht in anderer Weise, insbesondere außerhalb einer psychiatrischen Abteilung, ausreichend ärztlich behandelt oder betreut werden kann.
2 Patient entscheidungsfähig
3 Revers
4 Schutzmaßnahme gerechtfertigt