Untersuchung/Behandlung ohne Transport
1 Ausführliche Aufklärung
Bei Untersuchungen/Behandlungen ohne Transport ist eine ausführliche Aufklärung erforderlich. Die Aufklärung muss in für den Patienten verständlicher Art und Weise erfolgen. Dabei ist jedenfalls auf konkrete Umstände des Patienten Rücksicht zu nehmen (Persönlichkeitsstruktur, psychische/Kognitive Fähigkeiten, Bildungsstand, medizinisches Grundverständnis, Kultur).
Diese umfasst jedenfalls:
- Ergebnisse aus Untersuchung und Anamnese
- Geplante Versorgungsschritte
- Mögliche Komplikationen und Risiken
- Handlungsoptionen für den Patienten
- Berufsqualifikation des Rettungsdienstpersonals
Bei nicht entscheidungsfähigen Patienten ist neben der ausführlichen Aufklärung des gesetzlichen Vertreters eine an den Geisteszustand angepasste Aufklärung des Patienten notwendig.
2 Rettungsdienst löst das Problem
Kann das Problem mit angemessenem Zeit- und Ressourcenaufwand durch den Rettungsdienst gelöst werden (allgemeine Hilfe, Aufstehhilfe, Behebung des gesundheitlichen Problems, Aufklärung über Gesundheitszustand, Beruhigung, Verständigung von Angehörigen...), kann die Inanspruchnahme anderer Gesundheitsdienstleister nicht notwendig sein.
3 Patient verweisen/vernetzen
Kann bei einem Patienten eine Lebensgefahr ausgeschlossen werden, kann es indiziert sein, den Patienten alternativ zur Hospitalisierung an einen anderen Gesundheitsdienstleister zu verweisen oder den Patienten mit diesem zu vernetzen. Dabei ist auf die individuellen Möglichkeiten und Bedürfnisse des Patienten Rücksicht zu nehmen.
Gesundheitsdienstleister | Indikationen | Kontakt |
---|---|---|
Hausärzte, Niedergelassene Ärzte, Primärversorgungszentren | Medizinische Versorgung, die keine Hospitalisierung erfordert | |
Kriseninterventionsteam Rotes Kreuz Niederösterreich |
|
Über Leitstelle |
AKUTteam Niederösterreich |
|
Über Leitstelle |
Acute Community Nurse (ACN) |
|
Über Leitstelle |
Rat auf Draht |
Beratung zu den Themen:
|
147 |
Telefonseelsorge Niederösterreich |
|
142 |
Ö3-Kummernummer |
|
116123 |
Kindernotruf |
|
0800/567567 |
Frauenhelpline |
|
0800/222555 |
NÖ Frauentelefon |
Beratung für Frauen zu den Themen:
|
0800/800810 |
Männernotruf |
Beratung für Männer zu den Themen:
|
0800/246247 |
Vergiftungsinformationszentrale |
|
01/4064343 |
Pflege-Hotline Niederösterreich |
|
02742/90059095 |
Quellenangaben
Resch/Wallner, Handbuch Medizinrecht (2020)
Wallner, Medizinrecht (2022)
Halmich, Recht für Sanitäter (2021)
Version
Version BLLNOE ??? |
09/2025 |
Ursprungsversion |
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