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Schlaganfall

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APSS - Austrian Prehospital Stroke Scale

Facialis

Die Person soll lächeln.

War das Lächeln auf beiden Seiten gleich?


Arme

Arme

Die Person soll beide Arme ausstecken und hochhalten.

War das auf beiden Seiten gleich?


Sprache

Sprache

Die Person soll den Satz "Die Blumen blühen auf der Wiese" wiederholen.

War das deutlich und verständlich?


Beine

Beine

Die Person soll nacheinander beide Beine anheben und hochhalten

War das auf beiden Seiten gleich?


Blickwendung

Blickwendung

Schaut die Person starr auf eine Seite? Falls ja, kann sie den Kopf zur anderen Seite drehen?


Ergebnis

Ergebnis
Keine Punkte
Zuerst alle Untersuchungen abschließen und Fragen beantworten.

Quelle: Österreichische Schlaganfall-Gesellschaft (ÖGSF)

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Therapieziel

  • Erkennen von Patient:innen, die einen raschen Transport auf eine Stroke Unit benötigen.
  • Durch raschen Transport ein möglichst gutes neurologisches Outcome ermöglichen.
Quellenangaben

S3-Leitlinie Schlaganfall (Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin e.V. (DEGAM), Deutsche Gesellschaft für Neurologie e.V. (DGN)

Österreichische Schlaganfall Gesellschaft: FAST+

Erläuterungen

Die Behandlungsleitlinie entspricht der deutschen S3-Leitlinie Schlaganfall ergänzt um die Austrian Prehospital Stroke Scale, die von der Österreichischen Schlaganfall Gesellschaft und der Österreichischen Gesellschaft für Neurologie empfohlen werden. Das österreichische Dokument "Positionspapier Schlaganfallpfad Österreich" der ÖGN wurde seit 2015 nicht mehr aktualisiert und bildet den aktuellen Stand der Notfallmedizin nicht mehr ab.

In der deutschen S3-Leitlinie Schlaganfall finden sich für die prähospitale Versorgung folgende zentrale Empfehlungen:

  1. Die initiale Untersuchung des Notfallpatienten soll standardisiert nach dem ABCDE-Schema erfolgen. Ergibt sich aus ABC ein sofortiger Handlungsbedarf, soll entsprechend gehandelt werden. Ein standardisierter neurologischer Untersuchungsalgorithmus (z. B. FAST) weist mit hoher Sicherheit neurologische Defizite nach und macht so eine gezielte Einweisung möglich.
  2. Sofern ein venöser Zugang in einem akzeptablen Zeitrahmen herstellbar ist, soll er als Absicherungsmaßnahme angelegt werden, da jeder Schlaganfall eine potenziell akut lebensbedrohliche Situation darstellt.
  3. Die Gabe von Sauerstoff sollte erst ab einer Sättigung <95 % erfolgen.
  4. Die Blutzuckermessung soll erfolgen, um die Differentialdiagnose einer Hypoglykämie sicher auszuschließen. Bei niedrigen BZ-Werten (< 60 mg/dl) soll Glucose i. v. gegeben werden.
  5. Bei Patienten mit vermutetem Schlaganfall soll der Blutdruck gemessen werden. Bei einem Wert <120 mmHg systolisch und Hinweisen auf eine Exsikkose sollte kristalloide Infusionslösung verabreicht werden. Blutdruckwerte ≥220 mmHg können per vorsichtiger medikamentöser Titration um 15 % gesenkt werden.
Version
Version BLLNOE 24.0

03/2025

Ursprungsversion

    Keine Gewährleistung für ausgedruckte Versionen - aktuell ist nur die Online-Version https://rdmed.n.roteskreuz.at/ oder die RKNÖ-App-Version (Aktualisierung alle 24h)