Intoxikation
Alkohol
Opioide
Naloxon | intranasal | alle Altersgruppen
Naloxon | intravenös | Erwachsene
Dosierung | 0,2 mg |
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Art | Wiederholung alle 2-3 Min möglich |
Maximaldosis | 10 mg |
Zubereitung | 1 Ampulle zu 0,4 mg/ml verdünnen mit 3 ml NaCl auf 4 ml: Einzeldosis ist dann 2 ml |
Kontraindikationen | im Notfall keine |
Nebenwirkungen |
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Schwangerschaft/ |
Verabreichung möglich. |
Benzodiazepine
Flumazenil | intravenös | Intoxikation | Erwachsene
Dosierung | 0,2 mg |
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Art | 4x Wiederholung möglich |
Maximaldosis | 1 mg |
Applikation | langsam verabreichen |
Zubereitung |
Nicht verdünnen 0,2 mg = 2 ml aus Ampulle zu 10 ml (0,2 mg/ml) |
Kontraindikationen |
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Nebenwirkungen |
1) bei Patienten, die an Epilepsie oder schwerer Leberinsuffizienz leiden, hauptsächlich nach längerer Behandlung mit Benzodiazepinen oder Überdosierungen mehrerer Arzneimittel |
Schwangerschaft/ |
Verabreichung nach TNA-Callback möglich. |
Halluzinogene (Cannabis, LSD, Pilze, Angel Dust, Ketamin...)
Midazolam | intravenös | Sedierung | Erwachsene
Dosierung |
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Art | Wiederholung möglich | ||||||||||||
Zubereitung |
Nicht verdünnen 1 mg = 0,2 ml aus Ampulle zu 1 ml (5 mg/ml) |
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Hinweis |
Alkohol, Psychopharmaka, Opioide verstärken die Wirkung und erhöhen damit die Wahrscheinlichkeit des Auftretens von Nebenwirkungen. |
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Kontraindikationen |
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Nebenwirkungen |
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Schwangerschaft/ |
Verabreichung nach TNA-Callback möglich. |
Midazolam | intranasal | Sedierung | Erwachsene
Dosierung |
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Art | Wiederholung möglich | ||||||||||||
Applikation | Auf beide Nasenlöcher aufteilen | ||||||||||||
Zubereitung |
Nicht verdünnen 1 mg = 0,2 ml aus Ampulle zu 1 ml (5 mg/ml) |
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Hinweis | Alkohol, Psychopharmaka, Opioide verstärken die Wirkung und erhöhen damit die Wahrscheinlichkeit des Auftretens von Nebenwirkungen. | ||||||||||||
Kontraindikationen |
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Nebenwirkungen |
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Schwangerschaft/ |
Verabreichung nach TNA-Callback möglich. |
Sympathomimetika (Ephedrin, Kokain, Ecstasy/MDMA...)
Midazolam | intravenös | Sedierung | Erwachsene
Dosierung |
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Art | Wiederholung möglich | ||||||||||||
Zubereitung |
Nicht verdünnen 1 mg = 0,2 ml aus Ampulle zu 1 ml (5 mg/ml) |
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Hinweis |
Alkohol, Psychopharmaka, Opioide verstärken die Wirkung und erhöhen damit die Wahrscheinlichkeit des Auftretens von Nebenwirkungen. |
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Kontraindikationen |
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Nebenwirkungen |
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Schwangerschaft/ |
Verabreichung nach TNA-Callback möglich. |
Midazolam | intranasal | Sedierung | Erwachsene
Dosierung |
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Art | Wiederholung möglich | ||||||||||||
Applikation | Auf beide Nasenlöcher aufteilen | ||||||||||||
Zubereitung |
Nicht verdünnen 1 mg = 0,2 ml aus Ampulle zu 1 ml (5 mg/ml) |
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Hinweis | Alkohol, Psychopharmaka, Opioide verstärken die Wirkung und erhöhen damit die Wahrscheinlichkeit des Auftretens von Nebenwirkungen. | ||||||||||||
Kontraindikationen |
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Nebenwirkungen |
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Schwangerschaft/ |
Verabreichung nach TNA-Callback möglich. |
Cholinergika (muskarinh. Pflanzen/Pilze, Pflanzenschutzmittel)
Atropin | intravenös | Intoxikation | alle Altersgruppen
Dosierung | 2-5 mg |
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Art | Alle 10-15 Min wiederholen bis zum Rückgang der Bronchialsekretion |
Maximaldosis | keine |
Zubereitung | Nicht verdünnen 4-10 ml = 4-10 Ampullen zu 0,5 mg/1 ml |
Hinweis | Diese Dosierung ist nicht gewichts- oder altersabhängig und gilt für alle Patienten. |
Kontraindikationen |
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Nebenwirkungen | keine relevanten bei dieser Indikation |
Schwangerschaft/ |
Verabreichung eingeschränkt möglich. |
Kohlenmonoxid
CPAP-Beatmung
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Kontraindikationen |
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Die CPAP-ASB-Beatmung ist aktuell im RKNÖ für NKI nicht freigegeben, weil Beatmungsgeräte lt. NÖ Rettungsdienst-Mindestausstattungsverordnung 2017 und mangels Finanzierung auch lt. OM-A des RKNÖ auf RTW und RTW-C nicht vorgesehen sind und die Behandlungsleitlinien die real möglichen Behandlungsmöglichkeiten widerspiegeln. |
Allgemeine Hinweise
SpCO-Messwerte bei Kohlenmonoxidintoxikationen
COHb | Symptome | Maßnahmen |
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1-4% | Normalwert bei Gesunden | hochdosierte Sauerstoffgabe und Hospitalisierung bei
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4-10% | Leichte Symptomatik | hochdosierte Sauerstoffgabe und Hospitalisierung* |
10-20% | Herzklopfen, Dyspnoe bei Belastung, Kopfschmerz, eingeschränkte Sehleistung, Schwindel, Übelkeit, Kollapsneigung |
hochdosierte Sauerstoffgabe
NIV-CPAP-Beatmung und hyperbare Sauerstofftherapie (Druckkammer) erwägen bei
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20-30% | Zunahme der Symptomatik |
hochdosierte Sauerstoffgabe
NIV-CPAP-Beatmung und hyperbare Sauerstofftherapie (Druckkammer) erwägen
Intubationsnarkose bei Bewusstseinsverschlechterung erwägen |
>30% | Bewusstseinsverlust |
hochdosierte Sauerstoffgabe
Intubationsnarkose und hyperbare Sauerstofftherapie (Druckkammer) erwägen |
* Raucher:innen können auch ohne Kohlenmonoxidvergiftung SpCO-Werte bis 10% aufweisen.
sonstige oder unklare Substanzen
Therapieziel
Vitalfunktionen soweit Absichern, dass ein sicherer Transport in ein Krankenhaus möglich ist.
Quellenangaben
S2k-Leitlinie Diagnostik und Therapie der Kohlenmonoxidvergiftung
Hüser, C., Bernhard, M., Biermann, H. et al. Die Toxidromsonne als diagnostisches Instrument im Schockraum. Notfall Rettungsmed (2024). https://doi.org/10.1007/s10049-024-01410-6
Erläuterungen
- Bei Intoxikationen steht das Erhalten der Vitalfunktionen im Mittelpunkt. Ein vorgehen nach der obenstehenden Grafik ermöglicht ein systematisches Abarbeiten der gängigsten Vergiftungsformen.
- Naloxon als Antidot zu Opiaten hat keine Nebenwirkungen (mit Ausnahme eines zu schnellen Opiatentzugs bei zu hoher Dosierung) und ist sogar für die Diagnose einer Opiatintoxikation zugelassen. Daher bietet es einen sehr hohen Nutzen bei sehr geringem Risiko und ist daher freigegeben.
- Flumazenil als Antidot zu Benzodiazepinen hat ein anderes Risikoprofil. Viele Patient:innen mit psychischen Erkrankungen oder Suchterkrankungen haben Benzodiazepine als Dauermedikation. Nimmt man durch zu aggressive Flumazenilgabe diesen "Benzo-Grundspiegel" weg, besteht das Risiko für Krampfanfälle. Da die GABAA-Rezeptoren dann durch Flumazenil blockiert sind, können diese Krampfanfälle nur mehr durch eine Narkose z.B. mit Propofol beendet werden. Aus diesem Grund ist es aktuell nicht zur Therapie einer vorbestehenden Benzodiazepinintoxikation freigegeben sondern nur im Rahmen einer überschießenden Reaktion auf vom Sanitätspersonal selbst verabreichten Benzodiazepinen im Rahmen der Schmerztherapie mit Esketamin/Midazolam.
Die Behandlungsleitlinien zur Schmerztherapie und die Behandlungsleitlinie Intoxikation zielen auf völlig unterschiedliche Patientengruppen ab.
Wird der Rettungsdienst zu Patient:innen mit Benzodiazepinintoxikation gerufen, handelt es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um einen suchtkranken Patient:in mit Überdosis. Diese sind üblicherweise einen Benzodiazepin-Spiegel gewohnt und werden möglicherweise auf die Gabe von Flumazenil auf Grund des raschen Entzugs mit einem Krampfanfall reagieren. Dieser Krampfanfall ist auf Grund der Wirkung des Flumazenil mit Benzodiazepinen nicht mehr durchbrechbar. Notärzt:innen können diesen Krampfanfall mit Narkotika (zB Propofol) durchbrechen. Diese Möglichkeit haben Notfallsanitäter:innen nicht.
Im Rahmen der Schmerztherapie wird die Benzodiazepin-Überdosis durch den/die Notfallsanitäter:in ausgelöst - wodurch diese "Entzugsreaktion" sehr unwahrscheinlich ist.
- Midazolam vs. Lorazepam zur Anxiolyse und Sedierung: Studien zeigen, dass Midazolam und Lorazepam beide effektiv zur Sedierung eingesetzt werden können, jedoch mit unterschiedlichen pharmakokinetischen Eigenschaften. Midazolam wirkt schneller, aber kürzer, während Lorazepam länger wirkt, jedoch eine verzögerte Wirkung zeigt. Aus diesem Grund wird in dieser Behandlungsleitlinie Midazolam der Vorzug gegeben (u.a.: Nobay, F., Simon, B., Levitt, M., & Dresden, G. (2004). A prospective, double-blind, randomized trial of midazolam versus haloperidol versus lorazepam in the chemical restraint of violent and severely agitated patients.. Academic emergency medicine : official journal of the Society for Academic Emergency Medicine, 11 7, 744-9 . https://doi.org/10.1197/J.AEM.2003.06.015.)
- Die CPAP-ASB-Beatmung ist aktuell im RKNÖ für NKI nicht freigegeben, weil Beatmungsgeräte lt. NÖ Rettungsdienst-Mindestausstattungsverordnung 2017 auf RTW und RTW-C nicht vorgesehen sind und unsere Behandlungsleitlinien die real möglichen Behandlungsmöglichkeiten widerspiegeln.
- Die Freigabe der Arzneimittel dieser Behandlungsleitlinie wird empfohlen durch das ÖRK-Bundeschefärztegremium.
- Die Behandlungsleitlinie ist in dieser (oder sehr ähnlicher) Form international üblich für ALS-Personal.
Version
Version BLLNOE 24.0.2 |
03/2025 |
Ergänzung einiger Toxidrome (inkl. Benzodiazepintherapie mit TNA), neue Darstellung mit Klappboxen |
Version BLLNOE 24.0.1 |
11/2024 |
Bei der Kohlenmonoxidintoxikation wurde "CPAP ASB-Beatmung" durch "CPAP-Beatmung" ersetzt. Begründung: Bei CO-Intoxikationen wird standardmäßig kein ASB empfohlen (und ist normalerweise auch nicht notwendig). Die Einstellungen Beatmungsgerät bei der CPAP-Beatmung bei der CO-Intoxikation wurden entsprechend angepasst. Es wurde unter den allgemeinen Hinweisen eine SpCO-Messwerttabelle mit empfohlenen Maßnahmen hinzugefügt. Erläuterung hinzugefügt |
Version BLLNOE 24.0 |
03/2024 |
Darstellung nach neuem Designkonzept |
Version 1.1 | 12/2021 | Ursprungsversion |
Keine Gewährleistung für ausgedruckte Versionen - aktuell ist nur die Online-Version https://rdmed.n.roteskreuz.at/ oder die RKNÖ-App-Version (Aktualisierung alle 24h)!